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Dann bedeutet das, dass Sie bei Tuscolo Köln I GmbH gearbeitet haben oder noch arbeiten
Unsere Gemeinschaft - UBV e.V. - wurde gegründet, um die Rechte von Migrant*innen in Deutschland zu schützen. Gegen die Tuscolo Köln I GmbH wurde bereits eine Strafanzeige bei der Polizei unter dem Aktenzeichen 250324-1816-082957 erstattet. Außerdem laufen derzeit arbeitsgerichtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht Köln unter den Aktenzeichen 17 Ca 3068/25.

Was ist passiert?
Im Restaurant Tuscolo wurde das Zeiterfassungssystem „Gastromatic“ verwendet. Dieses System hat automatisch Pausen – z. B. 30 Minuten – eingetragen, auch wenn Sie tatsächlich nicht pausiert haben. Besonders betroffen waren Mitarbeitende in der kalten Küche, die häufig alleine arbeiteten und den Arbeitsplatz gar nicht verlassen konnten. Diese automatischen Pausen dienten offenbar dazu, Lohnkosten und Sozialabgaben zu sparen.

Das ist gesetzeswidrig:
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss eine Pause tatsächlich gewährt werden. Der Arbeitnehmer muss frei über seine Zeit verfügen können.
Wenn dies nicht der Fall ist, stellt das Einbehalten von Lohnbestandteilen und das Nichtabführen von Sozialabgaben unter Umständen eine Straftat dar:

- gemäß § 266a StGB - Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen;
- gemäß § 263 StGB - Betrug, sofern die Handlung vorsätzlich erfolgt.

Und das ist keine Theorie: In Deutschland wurden bereits Arbeitgeber strafrechtlich verurteilt, weil sie ähnliche automatische Pausenabzüge genutzt haben:

  • 2020 wurde ein Gastronom in Augsburg zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
  • 2018 hat ein Gericht in München einen Restaurantinhaber wegen Betrugs verurteilt, weil sein System Pausen eintrug, die nicht stattgefunden hatten.
  • In Hamburg wurde der Geschäftsführer einer Pizzeria mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 € belegt, weil er systematisch gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht verstoßen und automatische Pausenabzüge vorgenommen hatte.
  • In Nürnberg wurde ein Arbeitgeber zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt – wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), basierend auf manipulierten Arbeitszeitnachweisen.
  • Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte 2009 klar, dass der Arbeitgeber die tatsächliche Gewährung der Pause nachweisen muss – automatische Einträge in Systemen reichen nicht.

Was bedeutet das für die Tuscolo Köln I GmbH?
Sollte sich bestätigen, dass die Arbeitgeber bewusst nicht genommene Pausen von der Arbeitszeit abgezogen haben – insbesondere bei migrantischen Beschäftigten, die ihre Rechte nicht kannten –, könnte dies als Betrug und Vorenthalten von Sozialabgaben gewertet werden.
Beides ist strafbar und kann gemäß § 266a Abs. 1 StGB mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Ich selbst war von diesen Missständen betroffen und weiß, wie schwer es ist, alleine für Gerechtigkeit zu kämpfen.
Aber wenn wir uns zusammenschließen, haben wir eine Stimme, die gehört wird.
Diejenigen, die andere ausnutzen und demütigen, müssen sich vor dem Gesetz verantworten.
Unser Ziel ist nicht Rache, sondern Gerechtigkeit – und der Schutz derer, die oft keine Stimme haben.
Anton Makoviichuk, Vorstandsvorsitzender des UBV e.V.
Wenn Sie Informationen haben, füllen Sie bitte unser Formular aus.
Wenn Sie noch bei Tuscolo arbeiten, können Sie auch das anonyme Formular nutzen.
Wir bereiten zudem eine Sammelklage vor. Die Teilnahme ist kostenlos. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne direkt an uns unter info@ubv-de.org. Wir helfen bei allen Formalitäten.
Alle von Ihnen bereitgestellten Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
Sie werden ausschließlich zur Vorlage bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und zuständigen Behörden verwendet.

Gemeinsam können wir etwas bewegen.
Diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, dürfen nicht länger glauben, dass sie ungestraft davonkommen – nur weil ihre Opfer Migrant*innen sind.

Persönliche Unterstützung des Vorsitzenden


Ich, Anton Makoviichuk, bin derzeit ohne feste Anstellung und widme meine Zeit vollständig dem Aufbau und der rechtlichen Vertretung unserer Initiative.

Die Koordination des Projekts, Gespräche mit Betroffenen, behördliche Verfahren und Gerichtsprozesse erfordern nicht nur Engagement, sondern auch privaten finanziellen Aufwand.

Wenn Sie meinen persönlichen Einsatz für faire Arbeitsbedingungen unterstützen möchten, freue ich mich über jede freiwillige Zuwendung.
Diese ist keine offizielle Spende des Vereins und nicht steuerlich absetzbar.

Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE66370501981936894839
BIC: COLSDE33XXX
Inhaber: Anton Makoviichuk
Verwendungszweck: Unterstützung zivilgesellschaftliches Engagement
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese Informationen zu lesen.
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